Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht für die Essensbestellung
Gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen/Aufträgen zur Lieferung oder Abholung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Für die Essensbestellungen des Auftraggebers besteht daher grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Es ist jedoch möglich, die bereits ausgelöste Essenbestellung bis eine Stunde vor Ablauf des angegebenes Abholungs- oder Lieferzeitraumes ab- oder umzubestellen.